Bezeichnung der Erfindung
Im Erteilungsantrag muss eine Bezeichnung der Erfindung enthalten sein. Die Bezeichnung der Erfindung muss eine kurz und genau gefasste Beschreibung der Erfindung sein. Fantasiebezeichnungen sind hierbei nicht zulässig. Außerdem ist zu beachten: Eigennamen, Fantasiebezeichnungen, das Wort "Patent" oder ähnliches sollen nicht verwendet werden. Eine Abkürzung „usw.“, die ungenau ist, sollte nicht verwendet werden, es ist stattdessen sollte angegeben werden, was genau gemeint ist. Bezeichnungen wie "Verfahren" oder "Vorrichtungen" ohne zu erklären welche Vorrichtung oder welches Verfahren stellen keine ausreichende Beschreibung der Erfindung dar. Handelsnamen oder Marken sind nicht zu verwenden.
Regel 41
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